Regulamin Platinum Ostróda
1. Eigentümer und Verwalter der Einrichtung ist Platinum Ostróda - Spółdzielnia mit Sitz in Warschau, ul Wronia 45/175 (im weiteren Verlauf der Geschäftsordnung „Hotel“ genannt).
2. Die Geschäftsordnung bestimmt den Gegenstand der Leistungen, die Verantwortlichkeiten sowie den Aufenthalt auf dem Hotelgelände und ist integraler Bestandteil des Vertrags, der durch die Unterzeichnung der Gästekarte sowie durch schlüssige Handlungen, insbesondere durch die Vornahme einer Reservierung und/oder die Zahlung einer Anzahlung oder des gesamten Aufenthaltsbetrags im Hotel, zustande kommt. Mit der Vornahme der im vorstehenden Satz genannten Handlungen bestätigt der Gast, dass er die Bedingungen der Geschäftsordnung gelesen hat und akzeptiert.
3. Die Geschäftsordnung liegt an der Rezeption des Hotels sowie auf der Website www.apartamenty-ostroda.pl zur Einsichtnahme aus.
4. Das Hotel erbringt Beherbergungs-, gastronomische, Konferenz- und sonstige Leistungen entsprechend seinem Tätigkeitsprofil, seiner Kategorie und seinem Standard.
5. Die Beschreibung der Leistungen, insbesondere der Zimmer, sowie die Preisliste der Leistungen befinden sich auf der Website des Hotels www.apartamenty-ostroda.pl oder www.hotelplatinum.pl
6. Ein Hotelzimmer wird für Hoteltage vermietet.
7. Der Hoteltag dauert am Anreisetag von 16.00 Uhr bis 12.00 Uhr des folgenden Tages. Den Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts sollte der Gast bis 9.00 Uhr des Tages, an dem die Mietdauer des Zimmers endet, an der Rezeption melden. Das Hotel wird dem Wunsch nach einer Aufenthaltsverlängerung im Rahmen der Zimmerverfügbarkeit entsprechen. Das Behalten des Zimmers nach 12.00 Uhr gilt als Verlängerung des Aufenthalts. Verlässt der Gast das Zimmer bis 16.00 Uhr, wird eine Gebühr von 15 PLN für jede Stunde berechnet. Bei Verlassen des Zimmers nach 16.00 Uhr wird die Gebühr für einen vollständigen Hoteltag berechnet.
8. Falls mit dem Hotel keine Vereinbarung über eine Verlängerung des Aufenthalts getroffen wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, die Sachen des Gastes in die Gepäckaufbewahrung zu bringen.
9. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts eines Gastes zu verweigern, wenn die vollständige Zahlung für den bisherigen Aufenthaltszeitraum nicht zuvor geleistet wurde oder wenn die Geschäftsordnung nicht eingehalten wird.
10. Grundlage für den Abschluss eines Vertrags über Hotelleistungen ist die Registrierung des Gastes an der Rezeption anhand eines Reisepasses oder des nationalen Personalausweises eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die Angabe der in der Gästekarte genannten personenbezogenen Daten sowie die Unterzeichnung der ausgefüllten Karte.
11. Alle Gäste, einschließlich Kinder, die sich auf dem Hotelgelände aufhalten und Hotelleistungen in Anspruch nehmen, müssen registriert werden.
12. Die Hotelgäste erklären sich mit der Verarbeitung ihrer zur Erbringung der Hotelleistung erforderlichen personenbezogenen Daten einverstanden. Die personenbezogenen Daten werden vom Hotel nach den Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften sowie der auf der Website des Hotels veröffentlichten Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Die Angabe der Daten ist freiwillig, jedoch für den Abschluss des Vertrags über Hotelleistungen erforderlich.
13. Der Hotelgast darf das Zimmer nicht an Dritte überlassen, auch nicht während seines Aufenthalts.
14. Besucher von Hotelgästen dürfen sich von 7.00 bis 22.00 Uhr im Zimmer aufhalten.
15. Im Hotel gilt von 22.00 bis 6.00 Uhr die Nachtruhe.
16. Die detaillierten Bedingungen für die Reservierung und Stornierung von Zimmern sind in der Reservierungsbestätigung enthalten.
17. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufenthaltsgebühr spätestens am Anreisetag des Gastes einzuziehen.
18. Verzichtet der Gast während des Aufenthalts auf diesen, erstattet das Hotel die Gebühr für den begonnenen Hoteltag nicht.
19. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während eines früheren Aufenthalts die Hotelordnung grob verletzt und dabei einen Schaden am Eigentum des Hotels oder der Gäste oder einen Personenschaden an Gästen, Hotelmitarbeitern oder anderen sich dort aufhaltenden Personen verursacht oder auf andere Weise die Ruhe im Hotel gestört hat.
20. Zusätzlich erbringt das Hotel auf Wunsch des Gastes kostenlos folgende Leistungen:
- individueller Safe in jedem Hotelzimmer sowie Aufbewahrung von Wertsachen während des Aufenthalts des Gastes im Hotel als Depot an der Rezeption, vorbehaltlich der Punkte 29-30,
- Erteilung von Informationen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Reise,
- Aufbewahrung des Gepäcks des Gastes für höchstens 24 Stunden,
- Bestellung eines Taxis
- Weckdienst
21. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annahme von Sendungen, einschließlich Kurierlieferungen, im Namen des Hotelgastes zu verweigern, sofern das Hotel zuvor nicht deren Annahme genehmigt hat und ihm keine entsprechende Vollmacht erteilt wurde.
22. Auf Wunsch der im Hotel untergebrachten Gäste kann in ausgewählten Zimmertypen zusätzliche Ausstattung, wie z. B. ein Zustellbett, Ausstattung für Kinder, Ausstattung für Menschen mit Behinderungen oder Ausstattung für Tiere, gemäß dem aktuellen Angebot und der Preisliste des Hotels bereitgestellt werden.
23. Der Hotelgast trägt die volle finanzielle Verantwortung für alle Arten von Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen, Ausstattung und technischen Anlagen des Hotels, die durch sein Verschulden oder durch die ihn besuchenden Personen entstanden sind. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Schäden individuell abhängig von den zur Beseitigung des Schadens erforderlichen Arbeiten zu bewerten.
24. Bei Verletzung der Bestimmungen der Geschäftsordnung kann das Hotel der Person, die sie verletzt, die weitere Erbringung von Leistungen verweigern. Diese Person ist verpflichtet, den Forderungen des Hotels unverzüglich nachzukommen, die Gebühren für die bisher erbrachten Leistungen zu begleichen, für eventuell verursachte Beschädigungen und Zerstörungen aufzukommen und das Hotelgelände zu verlassen.
25. Beim Verlassen des Zimmers sollte der Gast aus Sicherheitsgründen den Fernseher ausschalten, das Licht löschen, die Wasserhähne zudrehen und prüfen, ob die Tür geschlossen ist.
26. Dem Hotel steht im Falle eines Zahlungsverzugs des Gastes hinsichtlich der Aufenthaltsgebühr oder der Nichtbegleichung der Gebühren für erbrachte Leistungen das gesetzliche Pfandrecht an den vom Gast in das Hotel eingebrachten Sachen zu.
27. Kinder unter 15 Jahren müssen sich auf dem Hotelgelände unter ständiger Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertreter aufhalten. Die gesetzlichen Vertreter haften für alle Schäden, die durch das Verhalten der Kinder entstehen.
28. Minderjährige im Alter von 15 bis 18 Jahren dürfen Hotelleistungen nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels, die bei der Reservierung der Leistungen erteilt wird, sowie mit schriftlicher Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter selbstständig in Anspruch nehmen.
29. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die von Personen eingebracht wurden, die seine Leistungen in Anspruch nehmen, im Umfang der Bestimmungen der Art. 846-851 des Zivilgesetzbuches. Der Gast sollte die Hotelrezeption unverzüglich nach Feststellung des Schadens über dessen Eintritt informieren. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn der Schaden aus den Eigenschaften der eingebrachten Sache, infolge höherer Gewalt oder durch das Verschulden des Geschädigten oder einer ihn begleitenden oder besuchenden Person entstanden ist.
30. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertgegenständen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert nur dann, wenn diese Gegenstände zur Aufbewahrung im Depot an der Rezeption übergeben wurden.
31. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annahme erheblicher Geldbeträge, besonders wertvoller Gegenstände und/oder von Gegenständen, deren Aufbewahrungskapazität das Hoteldepot übersteigt, in das Hoteldepot zu verweigern.
32. Im Hotelzimmer zurückgelassene persönliche Gebrauchsgegenstände eines abreisenden Gastes werden auf dessen Kosten an die angegebene Adresse zurückgesandt. Liegt keine Weisung vor, bewahrt das Hotel sie drei Monate lang auf und übergibt sie anschließend wohltätigen Zwecken oder entsorgt sie.
33. Auf dem Hotelgelände, einschließlich der Hotelzimmer und Balkone, ist das Rauchen von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten vollständig verboten. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot ist der Hotelgast verpflichtet, die Kosten für die Geruchsbeseitigung in den Räumlichkeiten in Höhe von 500 PLN zu übernehmen; diese werden der Hotelrechnung hinzugefügt.
34. Aus Gründen des Brandschutzes ist das Anzünden von Kerzen in den Hotelzimmern sowie die Verwendung von Heizgeräten, Bügeleisen und anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Zimmerausstattung gehören, verboten. Davon ausgenommen sind Ladegeräte und Netzteile für Computer und Telefone.
35. Auf dem Hotelgelände ist das Mitbringen und Aufbewahren gefährlicher Ladungen, Waffen, Munition sowie entzündlicher, explosiver und pyrotechnischer Materialien verboten. Ausgenommen sind Angehörige uniformierter Dienste sowie anderer staatlicher bewaffneter Formationen, die gesetzlich zum Mitbringen solcher Gegenstände berechtigt sind.
36. Die Zimmerreinigung während des Aufenthalts erfolgt täglich oder auf Wunsch des Gastes.
37. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Zimmer einmal innerhalb von 24 Stunden zu kontrollieren, um den größtmöglichen Komfort und die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten.
38. Ausgewählte öffentlich zugängliche Bereiche des Hotels werden überwacht.
39. Das Hotel akzeptiert in ausgewählten Zimmern den Aufenthalt kleiner und mittelgroßer Haustiere (bis 20 kg), Hunde und Katzen. Der Aufenthalt von Tieren ist nach vorheriger Zustimmung des Hotels möglich, die bei der Reservierung erteilt wird, und ist mit zusätzlichen Gebühren gemäß der aktuellen Preisliste des Hotels verbunden (ausgenommen Assistenzhunde). Die Eigentümer der sich auf dem Hotelgelände aufhaltenden Tiere müssen eine Bescheinigung über die aktuellen Impfungen der Tiere mit sich führen. Die Tierhalter sind dafür verantwortlich, dass die Tiere Ruhe bewahren und andere Gäste nicht stören. Hunde müssen unter der Aufsicht des Eigentümers oder einer bevollmächtigten Person an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. Tiere (ausgenommen Assistenzhunde) dürfen nicht in gastronomische Bereiche mitgebracht werden. Die Tierhalter sind verpflichtet, die von den Tieren auf dem Hotelgelände und in dessen Umgebung hinterlassenen Verunreinigungen zu beseitigen. Das Hotel kann die Aufnahme folgender Tiere verweigern: Hunde, die in der Liste der als aggressiv geltenden Hunderassen gemäß § 1 der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 28.04.2003 (Gesetzblatt Nr. 77, Pos. 687) aufgeführt sind, Reptilien, Amphibien, Gliederfüßer und Nagetiere sowie andere Tiere, die von der Hotelleitung als gefährlich eingestuft werden. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Reinigung von Zimmern, in denen sich Tiere aufhalten, ausschließlich in Anwesenheit des Eigentümers oder während der Abwesenheit des Tieres im Zimmer. Wird ein Tier allein im Zimmer gelassen, bitten wir darum, an der Außenseite der Tür eine entsprechende Türhänger-Karte anzubringen.
40. Bei Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der Leistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit die Mitarbeiter reagieren und die Qualität der erbrachten Leistungen verbessern können. Beschwerden über die vom Hotel erbrachten Leistungen müssen schriftlich eingereicht werden und werden innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag ihrer Eingang beim Hotel. Das Beschwerdeformular ist an der Hotelrezeption erhältlich.